Bei Gewerberaummietverhältnissen können sich Vermieter in AGB wirksam die Befugnis vorbehalten, daß Mietverhältnis auf eine andere Person als Vermieter zu übertragen (BGH, Urteil vom 09.06.2010, Az: XII ZR 171/08).
Muss ein Mieter Dauerlüften um eine erhebliche Schimmelbildung in der Wohnung zu verhindern, stellt dies einen erheblichen Wohnungsmangel dar, der eine Mietminderung in Höhe von 100 % rechtfertigt (AG München, Urteil vom 11.06.2010, Az: 412 C 11503/09). Zweimaliges Lüften am Tag ist im Rahmen des üblichen. Muss ein Mieter häufiger Lüften stellt dies eine erhebliche Beeinträchtigung und einen erheblichen Mietmangel dar.
Ein Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, die Wasserrohre in einer/einem Mietwohnung/Mietshaus regelmäßig zu überprüfen. Erleidet ein Mieter durch ein undichtes Wasserrohr einen Schaden, so hat er gegenüber dem Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz. Ein undichtes Wasserrohr stellt ein allgemeines Lebensrisiko dar (LG Duisburg, Urteil vom 18.05.2010, Az.: 13 S 58/10).
Stellt ein Nachbar mehrmals sein Fahrzeug vor der Garage oder in der Einfahrt eines Grundstückbesitzers ab, so kann dieser den Nachbarn auf Unterlassung verklagen (AG München, Urteil vom 22.12.2009, Az: 241 C 7703/09). Der Nachbar kann auch nicht zu seiner Entlastung vorbringen, dass er nirgendwo anders parken kann und dem Grundstücksbesitzer das Fahrzeug bekannt sei und dieser bei ihm klingeln könnte, wenn er aus der Einfahrt herausfahren möchte.
Haben die Mietvertragsparteien vereinbart, dass der Mieter die anteiligen Kosten für künftige Schönheitsreparaturen nach einem Kostenvoranschlag des Vermieters oder eines Fachbetriebs zu zahlen hat, so schuldet der Mieter den Abgeltungsbetrag einschließlich der Umsatzsteuer (BGH, Urteil vom 16.06.2010, Az.: VIII ZR 280/09).
Ersatzansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung oder Veränderung der Mietsache verjähren auch dann in der kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB, wenn die Mietvertragsparteien in einem vorangegangenen Räumungsprozess einen Vergleich geschlossen haben, in dem sich der Mieter verpflichtet hat, von ihm genutzte Teilflächen des Grundstücks zu räumen, die nicht Gegenstand des Mietverhältnisses waren (BGH, Urteil vom 23.06.2010, Az: XII ZR 52/08).
Ohne eine dahingehende vertragliche Regelung hat ein Wohnraummieter regelmäßig keinen Anspruch auf einen gegenüber den Grenzwerten der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Norm erhöhten Schallschutz (BGH, Urteil vom 07.072010, Az: VIII ZR 85/09).
Entsteht einem Mieter durch konstruktionsbedingte Mängel der Mietsache ein Schaden, so haftet der Vermieter hierfür verschuldensunabhängig, wenn der Mangel bereits bei Mietvertragsabschluss vorhanden war und im Mietvertrag die diesbezügliche Haftung des Vermieters nicht ausgeschlossen wurde (BGH, Urteil vom 21.7.2010, Az: XII ZR 189/08).
Beauftragen mehrere Kläger denselben Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Anfechtungsklage gegen dieselben Beschlüsse der Wohnungseigentümer, sind die Kosten der Kläger insoweit nicht zur Rechtsverfolgung notwendig, als sie darauf beruhen, dass der Rechtsanwalt statt für alle Kläger gemeinschaftlich für jeden Kläger gesondert Klage erhebt. § 50 WEG beschränkt den Kostenerstattungsanspruch einer Mehrzahl obsiegender Anfechtungskläger nicht (BGH, Beschluss vom 08.07.2010, Az.: V ZB 153/09).
Zahlt ein Mieter über mindestens 3 Monate keine Miete, so kann der Vermieter die Grundversorgungsleistungen (Wasserversorgung und Stromversorgung) einstellen (Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Beschluss vom 06.07.2009, Az: 7 C 131/09). Der Vermieter muss jedoch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten und darf nicht alle Grundversorgungsleistungen zugleich einstellen.
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